Fernberatung

Ihnen stehen Videoberatung, Telefonberatung und Signal-Beratung zur Verfügung. Wählen Sie jene Beratungsform aus, die Sie am meisten anspricht.

Die Beratung findet per Video statt. Sie können zu Hause bleiben, die Zeit im Grünen verbringen oder jeden ruhigen Ort wählen, an dem Sie sich wohlfühlen und über die Homepage eine Videoberatung in Anspruch nehmen. Wie bei allen Beratungsformen wird die Erstberatung kostenlos angeboten.

Vereinbaren Sie einen Termin mittels Kontaktformular oder rufen Sie an:

Link Kontaktformular Terminvereinbarung

Tel.: 0660/74 930 74

Fernberatung:
Telefonberatung

Die Beratung findet in Form eines Telefongesprächs statt. Sie können zu Hause bleiben, die Zeit im Grünen verbringen oder jeden ruhigen Ort wählen, an dem Sie sich wohlfühlen und über die Homepage eine Telefonberatung in Anspruch nehmen. Wie bei allen Beratungsformen wird die Erstberatung kostenlos angeboten.

Bei einer Telefonberatung empfehle ich Ihnen, sich nicht zu setzen, sondern zu gehen. Probieren Sie es aus, Sie werden den Unterschied zu einem Gespräch im Sitzen sofort merken.

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fernberatung:
Signal-Beratung / Messenger-Beratung

Bei Signal-Beratung handelt es sich um schriftliche Beratung, die per Nachrichten mit dem datenschutzkonformen Messenger Signal stattfindet. Bei Signal ist die Kommunikation ist von Anfang bis Ende zu 100% verschlüsselt. Sie schreiben, was Sie bewegt und erhalten eine Antwort. Manchmal genügt diese Art der Beratung, manchmal stellt die Signal-Beratung den ersten Schritt für eine intensivere Beratung in einer anderen Form dar.

Wenn Sie diese Beratung in Anspruch nehmen wollen, laden Sie bitte den Messenger Signal aus dem Google Play Store auf Ihrem Android-Handy oder aus dem App Store auf Ihrem Apple-Handy. Signal ist kostenlos. Sie finden mich unter 0660/74 930 74, Sanima.

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Beratungsformen

Eine Beratungseinheit dauert 50 Minuten, eine Doppeleinheit 90 Minuten.

In der Erstberatung geht es darum, dass Sie mich kennenlernen. Darum ist sie kostenlos. Erst wenn Sie sich danach entscheiden, Ihren Weg weiter mit mir zu gehen, fallen Beratungskosten ein. Die Kosten besprechen wir persönlich bei Ihrer 1. Konsultation bei mir.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Auf dieser Erklärung beruhen die rechtlich verbindlichen UN-Menschenrechtskonventionen, die seit den 1950er Jahren ausgearbeitet wurden, u.a. die UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Darin ist geregelt, dass Kinder u.a. vor jeglicher Form von körperlicher Gewalt zu schützen sind.

Österreich hat die Kinderrechtskonvention 1992 anerkannt. 2011 wurden die wichtigsten Rechte von Kindern auch in der österreichischen Verfassung festgeschrieben.

Ebenfalls seit 1989 gilt in Österreich ein absolutes Gewaltverbot in der Erziehung.

§ 137, Abs. 2 Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 1989

„Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig.“

Eltern dürfen also gegenüber ihren Kindern keine Form von körperlicher oder seelischer Gewalt ausüben. Das bedeutet zum Beispiel, dass Eltern ihre Kinder in keiner Form schlagen, also ihnen auch keine Ohrfeige oder Klaps geben dürfen.

Dazu gehören z.B. positive Kommunikation, konstruktiver Umgang mit Konflikten oder das Halten der Balance zwischen Anpassungsfähigkeit und Durchsetzungsfähigkeit.

Zu den persönlichen Kompetenzen, gehören jene Fähigkeiten, die mich als Person selbst betreffen, also z.B. Auftreten, Frustrationstoleranz, Durchhaltevermögen, Selbstreflexion, Resilienz, Selbstvertrauen oder Selbststärkung, das sog. Empowerment, also das Entdecken der eigenen Stärken, die vorhanden, jedoch verschüttet, manchmal sogar gänzlich unbekannt sein können.

Bei der psychologischen Erziehungsberatung bzw. Elternberatung spielt neben der Verbesserung der sozialen und persönlichen Kompetenzen auch die Vertiefung der elterlichen Kompetenzen eine wesentliche Rolle. Dazu gehören z.B. das Wissen um kindliche Entwicklungsphasen, die Anpassung der elterlichen Erwartungen an den Entwicklungsstand des Kindes, die Klärung der Erziehungsziele sowie der Umgang mit Grenzen und Strafen oder Konsequenzen.